Häufig gestellte Fragen zum Theologiestudium

Auf dieser Seite veröffentlichen wir in unregelmäßigen Abständen Antworten auf Fragen, die aktuell von vielen Studienbewerbern, Studierenden und Examenskandidaten gestellt werden.




  • Frage: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen in Prüfungsangelegenheiten habe?
    Antwort:
    Die Geschäftsstelle Examen im Evangelischen Stift gibt gerne dazu Auskunft. Die Kontaktinformationen finden sich unter www.evstift.de.

 
  • Frage: Muss ich für das Theologiestudium immer noch ein Vorpraktikum machen?
  • Antwort: Ja! Wenn Sie Theologie mit dem kirchlichen Abschluss studieren, müssen Sie ein mindestens sechsmonatiges Vorpraktikum absolvieren.

  • Frage: Muss ich das Vorpraktikum als diakonisches Jahr absolvieren oder gibt es auch andere Möglichkeiten?
    Antwort: Die Diakonie bietet über das Portal www.ran-ans-leben.de eine ganze Bandbreite an Einsatzmöglichkeiten im In- und Ausland an.
    Sie können Ihr Vorpraktikum jedoch auch bei allen möglichen anderen Organisationen, Institutionen, Firmen, Missionsgesellschaften usw. machen. Die Vorgaben sind lediglich: Mindestens 6 Monate Vollzeitarbeit nach dem Abitur; kein Au pair!
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  • Frage: Ich bin Württembergerin und will in Württemberg Pfarrerin werden. Darf ich dann nur in Tübingen studieren?
    Antwort: Nein. Sie können an jeder evangelisch-theologischen Fakultät (Universität) oder Kirchlichen Hochschule in Deutschland Theologie studieren. Mindestens das Examen müssen Sie aber in Tübingen ablegen.

 
  • Frage: Ich möchte mein studienbegleitendes Praktikum bei einer Auslandsgemeinde absolvieren. Geht das?
    Antwort: Wenn Sie nach der alten Prüfungsordnung studieren, haben Sie die Möglichkeit, anstelle der landeskirchlichen Angebote auch ein sogenanntes Sonderpraktikum wahrzunehmen. D.h. Sie suchen sich selbst eine Praktikumsstelle (nicht in Württemberg, aber z.B. im Ausland) und lassen diese vorher vom Oberkrichenrat genehmigen.

    Folgende Vorgaben müssen Sie beachten: Ihr/e Mentor/in muss Pfarrer/in sein; das Praktikum muss mindestens 4 Wochen dauern und darf nicht in die Zeit der (Schul-)Sommerferien fallen. Nach dem Praktikum schicken Sie die Bestätigung des Mentors/der Mentorin und Ihren Bericht an den Oberkirchenrat.

  • Wenn Sie nach der neuen Prüfungsordnung studieren, müssen Sie das sog. Modulpraktikum absolvieren. Sie richten sich dabei nach den Vorgaben der Fakultät, an der Sie gerade studieren.



 
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Dann  nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Internetportal der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

Aktuell

Informationen zum Praktikum

Das aktuelle Schreiben des Oberkirchenrats und der Fakultät zum studienbegleitenden Praktikum 2012 können Sie hier abrufen. 
  
Gott so nah und auch so fern. GOTTESBILDER
Europäische Studientagung für Theologiestudierende vom 18. bis 22. Juli 2012 in Berlin
 
Oft fällt es schwer, Erfahrungen des Glaubens, des Zweifelns und der Begegnung mit Gott mit anderen zu teilen. Das betrifft das private Leben wie auch das Theologiestudium. Diese Tagung bietet Raum und Zeit für persönliche Begegnungen mit Theologiestudierenden aus ganz Europa. mehr
 


Info-Tagung
Das nächste Informationswochenende für SchülerInnen der Oberstufe und andere Studieninteressierte findet vom 17. - 19. November 2012 im Evangelischen Stift statt.
Weitere Informationen und die Online-Anmeldung gibt es hier.
 
Semesterbrief
Der aktuelle Semesterbrief des Oberkirchenrates an die Theologiestudierenden steht hier zum Download bereit.