Häufig gestellte Fragen zum Theologiestudium
Auf dieser Seite veröffentlichen wir in unregelmäßigen Abständen Antworten auf Fragen, die aktuell von vielen Studienbewerbern, Studierenden und Examenskandidaten gestellt werden.
- Frage: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen in Prüfungsangelegenheiten habe?
Antwort: Die Geschäftsstelle Examen im Evangelischen Stift gibt gerne dazu Auskunft. Die Kontaktinformationen finden sich unter
www.evstift.de.
- Frage: Muss ich für das Theologiestudium immer noch ein Vorpraktikum machen? Antwort: Ja! Wenn Sie Theologie mit dem kirchlichen Abschluss studieren, müssen Sie ein mindestens sechsmonatiges Vorpraktikum absolvieren.
- Frage: Muss ich das Vorpraktikum als diakonisches Jahr absolvieren oder gibt es auch andere Möglichkeiten?
Antwort: Die Diakonie bietet über das Portal
www.ran-ans-leben.de eine ganze Bandbreite an Einsatzmöglichkeiten im In- und Ausland an.
Sie können Ihr Vorpraktikum jedoch auch bei allen möglichen anderen Organisationen, Institutionen, Firmen, Missionsgesellschaften usw. machen. Die Vorgaben sind lediglich: Mindestens 6 Monate Vollzeitarbeit nach dem Abitur; kein Au pair! - Frage: Ich bin Württembergerin und will in Württemberg Pfarrerin werden. Darf ich dann nur in Tübingen studieren?
Antwort: Nein. Sie können an jeder evangelisch-theologischen Fakultät (Universität) oder Kirchlichen Hochschule in Deutschland Theologie studieren. Mindestens das Examen müssen Sie aber in Tübingen ablegen.
- Frage: Ich möchte mein studienbegleitendes Praktikum bei einer Auslandsgemeinde absolvieren. Geht das?
Antwort: Wenn Sie nach der alten Prüfungsordnung studieren, haben Sie die Möglichkeit, anstelle der landeskirchlichen Angebote auch ein sogenanntes Sonderpraktikum wahrzunehmen. D.h. Sie suchen sich selbst eine Praktikumsstelle (nicht in Württemberg, aber z.B. im Ausland) und lassen diese vorher vom Oberkrichenrat genehmigen.
Folgende Vorgaben müssen Sie beachten: Ihr/e Mentor/in muss Pfarrer/in sein; das Praktikum muss mindestens 4 Wochen dauern und darf nicht in die Zeit der (Schul-)Sommerferien fallen. Nach dem Praktikum schicken Sie die Bestätigung des Mentors/der Mentorin und Ihren Bericht an den Oberkirchenrat.
Wenn Sie nach der neuen Prüfungsordnung studieren, müssen Sie das sog. Modulpraktikum absolvieren. Sie richten sich dabei nach den Vorgaben der Fakultät, an der Sie gerade studieren.
- Frage: Gibt es eine finanzielle Unterstützung für das studienbegleitende Praktikum?
Antwort: Der Oberkirchenrat gewährt für eventuell entstehende Unkosten (für Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung) eine Beihilfe. Dafür gibt es natürlich genaue Regeln, die sie im Abrechnungsformular finden:
https://www.service.elk-wue.de/download_document.php?f=1066&t=1&fhash=8c3a8e8d6fbc460a8eb27a0633f76aa5a0c73e38 .
Haben Sie noch Fragen?
Dann
nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

